Veröffentlicht am März 15, 2024

Ihr Rechtsanspruch auf eine Wallbox ist gesetzlich verankert, doch der Widerstand in der WEG lässt sich nicht allein mit Paragrafen brechen.

  • Der Schlüssel liegt darin, über das „Ob“ hinauszugehen und das „Wie“ der Installation proaktiv als zukunftssicheres Gesamtkonzept für alle zu gestalten.
  • Technische Lösungen wie Lastmanagement und rechtssichere Abrechnungsmodelle sind keine Hindernisse, sondern strategische Werkzeuge, um Bedenken zu entkräften.

Empfehlung: Fordern Sie nicht nur Ihre Wallbox ein, sondern präsentieren Sie der Gemeinschaft eine durchdachte, skalierbare Ladeinfrastruktur-Lösung, um Bedenken von vornherein zu entkräften.

Als Wohnungseigentümer in einer WEG haben Sie den Entschluss gefasst: Ein Elektroauto soll es sein, und damit auch eine eigene Wallbox in der Tiefgarage. Sie haben vom Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gehört und wissen, dass Ihnen die Installation grundsätzlich zusteht. Doch die Realität sieht oft anders aus. Die Verwaltung zögert, die Nachbarn äußern Bedenken wegen der Kosten, der Belastung des Hausanschlusses oder der unklaren Abrechnung. Plötzlich fühlt sich Ihr legitimer Anspruch wie ein Kampf gegen Windmühlen an.

Die meisten Ratgeber beschränken sich darauf, auf Ihren Rechtsanspruch nach § 20 Abs. 2 WEG zu pochen. Doch dieser ist nur die Eintrittskarte. In der Praxis scheitern viele Vorhaben nicht am Recht, sondern an der Kommunikation und der fehlenden Strategie, die Bedenken der Gemeinschaft ernst zu nehmen und proaktiv auszuräumen. Der entscheidende Fehler ist, das Thema als individuelles Anliegen zu betrachten, anstatt es als Chance für die gesamte Immobilie zu begreifen.

Dieser Artikel verfolgt daher einen anderen Ansatz. Statt Sie nur in Ihrem Recht zu bestärken, geben wir Ihnen als spezialisierte WEG-Verwalter die strategischen Werkzeuge an die Hand, um Widerstände konstruktiv zu überwinden. Der wahre Schlüssel zum Erfolg liegt darin, die legitimen Einwände der Gemeinschaft strategisch zu entkräfen und ein zukunftssicheres Gesamtlösungskonzept zu präsentieren. Es geht nicht darum, einen Konflikt zu gewinnen, sondern darum, eine Lösung zu schaffen, die nicht nur Ihr Recht durchsetzt, sondern auch den Wert der gesamten Immobilie steigert und die Gemeinschaft überzeugt.

Wir führen Sie durch die typischen Hürden – von der Ablehnung durch Nachbarn über technische Limitierungen bis hin zur Abrechnung – und zeigen Ihnen, wie Sie aus jedem potenziellen Problem eine überzeugende Lösung entwickeln. So werden Sie vom Bittsteller zum Gestalter einer modernen und wertstabilen Immobilie.

Dürfen die Nachbarn Ihre Wallbox-Installation wirklich noch ablehnen?

Die kurze Antwort ist nein. Seit der WEG-Reform 2020 kann jeder einzelne Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm der Einbau einer Ladestation für ein Elektrofahrzeug gestattet wird. Dieser Anspruch ist in § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG fest verankert. Die Gemeinschaft kann Ihr Vorhaben also nicht mehr grundsätzlich ablehnen – das „Ob“ der Installation steht nicht zur Debatte. Damit sind pauschale Ablehnungen aus Prinzip oder unbegründeter Sorge rechtlich haltlos. Sie müssen sich nicht mehr mit einem schlichten „Nein“ zufriedengeben.

Allerdings liegt der Teufel im Detail, und genau hier setzen die Widerstände Ihrer Nachbarn an. Die Eigentümergemeinschaft hat ein erhebliches Mitspracherecht beim „Wie“ der Umsetzung. Sie kann Bedingungen an die Ausführung knüpfen, um die Interessen aller Eigentümer zu wahren. Genau dieser Ermessensspielraum der WEG ist der Punkt, an dem Sie strategisch ansetzen müssen. Wie ein Urteil des AG München zur Wallbox-Genehmigung verdeutlicht, darf die Gemeinschaft eine vorausschauende Planung für eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur inklusive Lastmanagement einfordern, anstatt nur eine einzelne, isolierte Installation zu genehmigen.

Anstatt also nur auf Ihrem Recht zu beharren, präsentieren Sie proaktiv ein durchdachtes Konzept. Zeigen Sie auf, dass Sie die Bedenken hinsichtlich Kosten, technischer Machbarkeit und Fairness verstanden haben und eine Lösung vorschlagen, die diese adressiert. Ein gut vorbereiteter Antrag, der bereits einen Kostenvoranschlag eines Elektrikers und Überlegungen zu zukünftigen Installationen enthält, nimmt der Gegenseite den Wind aus den Segeln und positioniert Sie als konstruktiven Partner, nicht als Störenfried.

Ihr Plan zur erfolgreichen Genehmigung: 5 strategische Schritte

  1. Technisches Konzept beauftragen: Holen Sie einen Elektriker ins Boot. Lassen Sie ein technisches Konzept inklusive Kostenvoranschlag erstellen, das idealerweise bereits die Skalierbarkeit für weitere Wallboxen berücksichtigt.
  2. Formalen Antrag stellen: Reichen Sie einen fristgerechten Antrag bei der WEG-Verwaltung für die nächste Eigentümerversammlung ein. Legen Sie das technische Konzept bei.
  3. Überzeugend präsentieren: Stellen Sie Ihr Vorhaben in der Versammlung vor. Betonen Sie, dass die Versammlung nur über das „Wie“ (die Art der Ausführung) abstimmt, nicht über das „Ob“. Heben Sie die Vorteile einer Gesamtlösung hervor.
  4. Beauftragung nach Beschluss: Sobald ein positiver Beschluss über die Art der Ausführung gefasst wurde, können Sie den Elektriker mit der Installation beauftragen.
  5. Kostenübernahme: Machen Sie von Anfang an klar, dass Sie als Antragsteller die Kosten für die Wallbox und die Installation tragen, wie es das Gesetz vorsieht. Dies entkräftet eines der Hauptargumente der Gegner.

Was tun, wenn der Hausanschluss nicht für 10 Wallboxen reicht?

Eines der häufigsten und berechtigtsten Gegenargumente in einer WEG ist die Sorge vor einer Überlastung des Hausanschlusses. Wenn mehrere Eigentümer gleichzeitig ihre E-Autos laden, könnte die verfügbare Stromleistung schnell an ihre Grenzen stoßen. Die Lösung für dieses Problem ist technischer Natur und heißt Lastmanagement. Ein Lastmanagementsystem agiert wie ein intelligenter Verkehrsregler für den Strom: Es verteilt die verfügbare Leistung dynamisch auf alle ladenden Fahrzeuge, ohne die Hauptsicherung zu überfordern.

Statt das als Hindernis zu sehen, sollten Sie es als Kernstück Ihres Gesamtlösungskonzepts präsentieren. Es zeigt, dass Sie vorausschauend planen und eine faire, stabile Lösung für alle aktuellen und zukünftigen E-Autofahrer in der WEG anstreben. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: statisches und dynamisches Lastmanagement. Die Wahl hängt von der Größe der WEG und den erwarteten Ladeanforderungen ab. Für die meisten WEGs ist ein dynamisches System die zukunftssicherere Wahl, da es die Ladeleistung flexibel an den Gesamtstromverbrauch des Gebäudes anpasst und so die vorhandene Kapazität optimal ausnutzt.

Technische Installation eines Lastmanagement-Systems mit mehreren Wallboxen in einer Tiefgarage

Die Kosten für ein solches System sind ein wichtiger Punkt in der Diskussion. Kalkulieren Sie diese von vornherein in Ihren Vorschlag mit ein. Laut ADAC-Analysen liegen die Kosten für Wallboxen zwischen 800 und 1.700 € pro Stück, während für die zentralen Controller-Systeme zusätzlich 350 bis 1.800 € anfallen können. Indem Sie diese Investition als notwendige Modernisierung für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Immobilie darstellen, verwandeln Sie einen Kostenpunkt in ein Wertsteigerungsargument.

Der folgende Vergleich zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Systemen auf und hilft Ihnen bei der Argumentation in der Eigentümerversammlung.

Vergleich: Statisches vs. Dynamisches Lastmanagement für WEGs
Merkmal Statisches Lastmanagement Dynamisches Lastmanagement
Kosten Günstiger, oft bereits in Wallboxen integriert, geringere Wartungskosten Höhere Anschaffungskosten, zusätzliche Hardware erforderlich
Flexibilität Fixe Ladeleistung, keine Anpassung an Netzbelastung Passt Ladekapazität an tatsächlichen Bedarf und verfügbaren Strom an
Ladezeiten Längere Ladezeiten da Leistung nicht dynamisch angepasst wird Optimierte Ladezeiten durch intelligente Leistungsverteilung
Eignung Ausreichend für kleinere WEGs mit wenigen E-Fahrzeugen Ideal für größere WEGs mit vielen gleichzeitigen Ladevorgängen

Wie rechnen Sie den Strom rechtssicher ab, wenn Sie am Gemeinschaftszähler hängen?

Die Frage der Stromabrechnung ist neben den Kosten und der Technik die dritte große Hürde. Niemand möchte für den Fahrstrom des Nachbarn mitbezahlen. Eine unklare oder ungerechte Abrechnung ist ein sicherer Weg, um den Unmut der gesamten Gemeinschaft auf sich zu ziehen. Daher ist eine rechtssichere und transparente Abrechnungslösung ein unverzichtbarer Teil Ihres Antrags. Es gibt im Wesentlichen drei bewährte Modelle, die Sie der WEG vorschlagen können.

Die einfachste Lösung ist der Anschluss der Wallbox an den eigenen Wohnungszähler. Dies ist ideal, wenn sich Ihr Stellplatz in der Nähe Ihres Kellerabteils oder des Zählerschranks befindet. Der Strom wird dann direkt über Ihre normale Stromrechnung zum Haushaltsstromtarif abgerechnet. Eine separate Erfassung ist nicht nötig, da der geeichte Haushaltszähler die Messung übernimmt. Dies ist die sauberste und am wenigsten konfliktträchtige Option, aber baulich nicht immer umsetzbar.

Wenn ein Anschluss an den Wohnungszähler nicht möglich ist, ist die Installation eines separaten, geeichten Stromzählers nur für Ihre Wallbox die beste Alternative. Sie schließen damit einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger ab, oft zu einem günstigeren Autostromtarif. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und dem Versorger, die WEG ist komplett außen vor. Dies schafft maximale Transparenz und entlastet die Gemeinschaft von jeglichem Verwaltungsaufwand.

Bei gemeinschaftlich genutzten Wallboxen ist eine eichrechtskonforme Abrechnung erforderlich.

– Geld für eAuto, Wallbox installieren – Rechte für Mieter und Vermieter

Die dritte Option, der Anschluss an den Allgemeinstromzähler, ist die komplexeste und sollte nur bei einem umfassenden Gemeinschaftskonzept in Betracht gezogen werden. Hier muss jede Ladung exakt dem jeweiligen Nutzer zugeordnet werden. Dies erfordert Wallboxen mit Authentifizierung (z.B. per RFID-Karte) und einem integrierten, eichrechtskonformen MID-Zähler. Die Verwaltung oder ein externer Dienstleister muss dann die Verbrauchsdaten auslesen und den einzelnen Nutzern in Rechnung stellen. Dieser Weg ist aufwendiger, ermöglicht aber die flexible Nutzung von Ladepunkten durch mehrere Bewohner.

Wallbox mieten oder kaufen: Wann lohnt sich das Betreibermodell für die WEG?

Die anfänglichen Investitionskosten sind oft ein Schreckgespenst für Eigentümergemeinschaften. Insbesondere wenn es nicht nur um eine, sondern um die Vorbereitung für mehrere Wallboxen inklusive Lastmanagement geht, können die Summen beträchtlich sein. Experten rechnen mit Gesamtkosten von 1.500 bis 2.500 € pro Ladepunkt, bei komplexen baulichen Gegebenheiten kann dieser Betrag auch schnell auf bis zu 10.000 € steigen. Genau hier kommt eine strategische Alternative ins Spiel: das Mieten der Ladeinfrastruktur über ein Betreibermodell.

Anstatt dass die WEG oder einzelne Eigentümer die gesamte Hardware kaufen, übernimmt ein externer Dienstleister (Contractor) die Investition, Installation, Wartung und oft auch die Abrechnung. Die Nutzer zahlen dafür eine monatliche Grundgebühr und die Kosten für den geladenen Strom. Dieses Modell hat für eine WEG entscheidende Vorteile: Es entfällt die hohe Anfangsinvestition, die Liquidität der Gemeinschaft wird geschont und der technische Betrieb sowie die Wartung werden in professionelle Hände gelegt. Dies kann ein starkes Argument sein, um zögerliche Miteigentümer zu überzeugen, die vor allem die finanziellen Risiken scheuen.

Beratungsgespräch zwischen WEG-Verwalter und Energieanbieter-Vertreter über Wallbox-Betreibermodell

Der Kauf einer eigenen Anlage bietet im Gegenzug mehr Unabhängigkeit und ist auf lange Sicht oft kostengünstiger, da keine laufenden Gebühren an einen Betreiber anfallen. Die Entscheidung zwischen Mieten und Kaufen ist daher eine strategische Abwägung: Ist die Gemeinschaft bereit und fähig, die Anfangsinvestition zu stemmen und den Betrieb selbst zu organisieren? Oder ist die Risikominimierung und der Komfort eines Rundum-Sorglos-Pakets attraktiver?

Praxisbeispiel: Das Abo-Modell als Alternative zum Kauf

Anbieter wie Elaway haben sich auf solche Betreibermodelle für Mehrfamilienhäuser spezialisiert. Im Rahmen eines Abonnements werden Anschaffung, Installation und Wartung der Ladeinfrastruktur in einem monatlichen Beitrag gebündelt. Für die WEG entfällt die Notwendigkeit, hohe Anfangsinvestitionen zu tätigen. Dieses Modell erhöht die Flexibilität und ist besonders attraktiv für Gemeinschaften, die eine schnelle und unkomplizierte Lösung suchen, ohne sich langfristig mit der technischen Verwaltung belasten zu wollen.

THG-Quote für die öffentliche Wallbox: Wie verdient die Hausgemeinschaft Geld am Laden?

Ein entscheidender strategischer Hebel, um Zustimmung zu gewinnen, ist der Wandel der Perspektive von „Kosten“ zu „Einnahmen“. Eine Ladeinfrastruktur muss nicht nur Geld kosten, sie kann auch Geld einbringen. Das stärkste Argument hierfür ist die Vermarktung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Normalerweise erhalten nur Halter von E-Fahrzeugen diese Prämie. Wenn die WEG jedoch Ladepunkte als (halb-)öffentlich zugänglich deklariert, kann sie selbst als Betreiber auftreten und die THG-Quote für den dort geladenen Strom beantragen und verkaufen.

Doch auch ohne eine vollständig öffentliche Ladesäule gibt es finanzielle Anreize. Nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wozu moderne Wallboxen zählen, von reduzierten Netzentgelten profitieren. Wenn der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Ladeleistung kurzzeitig drosseln darf, erhält die WEG dafür eine finanzielle Kompensation. Für Wallboxen, die über den Haushaltszähler laufen, können Sie mit einer pauschalen Vergütung von 110 bis 190 € jährlich vom Netzbetreiber rechnen. Bei einem separaten Zähler kann die Reduzierung des Netzentgelts sogar noch höher ausfallen.

Diese Einnahmequellen können dazu genutzt werden, die laufenden Kosten für Wartung oder Verwaltung der Ladeinfrastruktur zu decken. Sie verwandeln die Wallboxen von einer reinen Belastung für einzelne Eigentümer in einen potenziellen kleinen Gewinnbringer für die gesamte Gemeinschaft. Präsentieren Sie diese Möglichkeiten in der Eigentümerversammlung, um zu zeigen, dass Ihr Vorhaben nicht nur Ihnen nützt, sondern auch finanzielle Vorteile für alle bringen kann.

  • Option 1: Reduziertes Netzentgelt: Bei der Installation eines separaten Stromzählers für die Wallbox kann ein Tarif mit um bis zu 60% reduziertem Netzentgelt gewählt werden. Dies lohnt sich besonders für Vielfahrer.
  • Option 2: Zeitvariable Netzentgelte (ab 2025): Zukünftig wird das Laden zu Zeiten geringer Netzauslastung (z.B. nachts) durch günstigere Tarife belohnt, was weitere Einsparungen ermöglicht.
  • Option 3: Halb-öffentliches Laden: Eine oder mehrere Wallboxen könnten für einen erweiterten Nutzerkreis (z.B. Nachbargebäude, lokale Gewerbetreibende) freigegeben werden. Der Ladestrom kann dann mit einem kleinen Aufschlag verkauft werden, was der Gemeinschaftskasse zugutekommt.

Wann lohnt sich die Installation von Schnellladern auf dem Firmengelände steuerlich?

Im Kontext von Unternehmensflotten und Firmengeländen wird oft über die Installation von DC-Schnellladern (Direct Current) diskutiert. Diese ermöglichen es, Fahrzeugbatterien in 20-30 Minuten auf 80% aufzuladen und sind für Anwendungsfälle mit hoher Fahrzeugrotation und kurzen Standzeiten konzipiert. Für Unternehmen gibt es zudem verschiedene steuerliche Anreize und Abschreibungsmöglichkeiten, um diese hohen Investitionen zu fördern. Doch was bedeutet das für Sie als Wohnungseigentümer?

Die klare Antwort: Für eine private WEG ist dieses Szenario in der Regel irrelevant und technisch nicht sinnvoll. Der entscheidende Unterschied liegt im Anwendungsfall. In einer Tiefgarage stehen Fahrzeuge typischerweise über Nacht, also viele Stunden am Stück. Hier ist die langsame, schonende Ladung über eine AC-Wallbox (Wechselstrom) mit 11 kW Leistung die absolut richtige und ausreichende Lösung. Sie ist kostengünstiger in der Anschaffung und schont die Fahrzeugbatterie.

Die Installation eines DC-Schnellladers in einer Wohnanlage wäre mit extrem hohen Kosten für die Ladesäule selbst und vor allem für die notwendige Verstärkung des Netzanschlusses verbunden. Diese Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die steuerlichen Vorteile, die für Unternehmen gelten, sind auf private Eigentümergemeinschaften nicht übertragbar. Die Lehre aus dem gewerblichen Bereich für die WEG ist also eine andere: Es geht nicht um die maximale Ladegeschwindigkeit, sondern um die bedarfsgerechte und kosteneffiziente Lösung. Ihr Ziel sollte es sein, eine ausreichende Anzahl an intelligent gesteuerten 11-kW-AC-Wallboxen zu realisieren, nicht, einen einzelnen, überdimensionierten Schnelllader zu fordern.

LKW vs. E-Van: Ab wie vielen Stopps pro Kilometer ist der Elektro-Transporter billiger?

In der Logistikbranche wird intensiv analysiert, wann sich der Umstieg auf Elektromobilität rechnet. Eine zentrale Erkenntnis dabei ist: Die Wirtschaftlichkeit hängt massiv vom Nutzungsprofil ab. Ein E-Transporter im städtischen Lieferverkehr mit unzähligen Stopps und Anfahrvorgängen (hohe Rekuperationsrate) ist unter ganz anderen Bedingungen rentabler als ein E-LKW auf der Langstrecke. Das Konzept der Total Cost of Ownership (TCO), also der Gesamtbetriebskosten, ist hier entscheidend, nicht der reine Anschaffungspreis.

Auch wenn dieses Beispiel weit von Ihrer privaten Situation entfernt scheint, lässt sich daraus eine wichtige Analogie für Ihre Argumentation in der WEG ziehen. Ersetzen Sie „Anzahl der Stopps“ durch „Anzahl der E-Autofahrer“ und „Streckenprofil“ durch „Ladeverhalten der Bewohner“. Die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Ladelösung für Ihre WEG hängt ebenfalls stark vom erwarteten Nutzungsprofil ab.

Für eine kleine WEG, in der auf absehbare Zeit nur ein oder zwei Fahrzeuge geladen werden, mag eine einfache, ungesteuerte Wallbox pro Nutzer ausreichend sein. Die Investition in ein teures Lastmanagement wäre hier überdimensioniert. In einer großen Wohnanlage mit 100 Parteien, in der potenziell 20 oder mehr E-Autos gleichzeitig laden wollen, ist ein dynamisches Lastmanagement jedoch von Anfang an alternativlos, um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten. Hier wäre es unwirtschaftlich und kurzsichtig, nur Einzellösungen zu installieren. Die Gesamtbetriebskosten einer skalierbaren, gemanagten Lösung sind hier langfristig niedriger als das ständige, teure Nachrüsten einzelner, inkompatibler Systeme. Präsentieren Sie der WEG also nicht nur eine Lösung, sondern zeigen Sie auf, warum diese Lösung für das spezifische „Nutzungsprofil“ Ihrer Immobilie die beste ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Rechtsanspruch auf eine Wallbox ist unstrittig, aber der Schlüssel zum Erfolg ist die strategische Gestaltung des „Wie“.
  • Präsentieren Sie ein zukunftssicheres Gesamtkonzept mit Lastmanagement und rechtssicherer Abrechnung, anstatt nur eine Einzellösung zu fordern.
  • Verwandeln Sie Kostenargumente in Nutzenargumente, indem Sie auf Wertsteigerung, Zukunftsfähigkeit und mögliche Einnahmen für die Gemeinschaft hinweisen.

Wasserstoff oder Batterie: Welches Konzept gewinnt bei einer Jahresleistung von 50.000 km?

Manchmal wird in Diskussionen über Elektromobilität das Argument eingebracht, man solle lieber auf die „nächste große Technologie“ wie Wasserstoff (H2) warten. Bei extremen Jahresfahrleistungen von 50.000 km oder mehr, wie sie bei Außendienstmitarbeitern oder Pendlern vorkommen, scheint Wasserstoff mit seiner schnellen Betankung und hohen Reichweite auf den ersten Blick attraktiv. Doch für den Anwendungsfall „Laden in einer Wohnimmobilie“ ist diese Debatte eine theoretische Ablenkung.

Die Realität ist: Für Pkw im privaten Sektor ist die batterieelektrische Mobilität (BEV) das etablierte und einzig praxistaugliche Konzept. Die Infrastruktur für das Laden zu Hause und am Arbeitsplatz ist der entscheidende Vorteil. Selbst ein Vielfahrer mit 50.000 km pro Jahr kann sein Fahrzeug bequem und kostengünstig über Nacht in der eigenen Tiefgarage laden. Die Ladeinfrastruktur zu Hause ist das Rückgrat seiner Mobilität.

Eine Wasserstoff-Infrastruktur in Wohngebäuden ist hingegen weder technisch noch wirtschaftlich in Sicht. Die Speicherung und Betankung von H2 ist hochkomplex und für den dezentralen Einsatz in Tiefgaragen völlig ungeeignet. Das öffentliche Tankstellennetz für H2 ist und bleibt auf absehbare Zeit extrem dünn. Auf Wasserstoff zu warten, bedeutet also, auf eine Lösung zu warten, die für den privaten Heimanwender nicht existiert. Das Argument ist daher kein Grund, die Installation von Wallboxen aufzuschieben, sondern im Gegenteil ein Beleg dafür, wie wichtig die heute verfügbare, batteriebasierte Ladeinfrastruktur ist.

Kontern Sie solche Argumente also selbstbewusst: Die Entscheidung für eine Wallbox heute ist keine Wette auf eine Technologie, sondern eine Investition in die aktuell einzig verfügbare, komfortable und zukunftssichere Form der Heimladung für Elektrofahrzeuge. Die Diskussion über Wasserstoff ist für den Lkw-Verkehr relevant, nicht aber für die Tiefgarage Ihrer WEG.

Eine klare Positionierung zur Technologiedebatte rundet Ihre Argumentation ab und zeigt, dass Sie den Markt und die realisierbaren Optionen vollständig verstanden haben.

Beginnen Sie also nicht mit einer Forderung, sondern mit einem Vorschlag. Erarbeiten Sie ein durchdachtes Ladekonzept für Ihr Gebäude, das technische Lösungen, eine faire Abrechnung und finanzielle Anreize berücksichtigt. So werden Sie vom Antragsteller zum Gestalter einer zukunftsfähigen und wertgesteigerten Immobilie, der die Gemeinschaft nicht spaltet, sondern sie für eine moderne Lösung gewinnt.

Geschrieben von Elena Fischer, Ingenieurin für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur-Strategin. 10 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von HV-Batteriesystemen und nachhaltigen Mobilitätskonzepten.